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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Geltungsbereich

 

Für alle Dienstleistungen in den Bereichen Hundetraining, Einzelgassi, Dogwalking oder Workshops, die zwischen dem Auftraggeber (im Nachfolgenden AG) und „Dog With Me“ (im Nachfolgenden DWM), vertreten durch Katja Müller, vertraglich abgeschlossen werden, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

DWM behält sich Änderungen oder Ergänzungen der AGB vor. Maßgeblich ist jeweils die Fassung bzw. der Zeitpunkt, an dem das Vertragsverhältnis zustande gekommen ist.

 

2. Vertragsgegenstand

 

Die Vertragsparteien vereinbaren die Betreuung oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung.

 

3. Zustandekommen des Vertrags

Der Vertrag zwischen dem AG und DWM kommt durch das Angebot von DWM und die Unterzeichnung des AG zustande.

Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung der jeweiligen Dienstleistung sind

im Vertrag bezeichnet. Für Workshops und Veranstaltungen kommt der Vertag mit der Anmeldung

durch den AG und Annahme durch DWM zustande. Die Anmeldung ist bindend und verpflichtet den AG zur Zahlung.

 

4. Leistungen von DWM

  • Dogwalking und Einzelgassi:

       DWM führt vor jeder Vertragsunterzeichnung ein Kennenlernen und ein „Probe-Gassi“ durch, das

       nach einer individuellen Vereinbarung zu vergüten ist.

       DWM erbringt die Leistungen, wie im Betreuungsvertrag beschrieben. Gesonderte Leistungen

       können im Vertrag vereinbart werden.

  • Training, Einzelgassi, Workshops oder sonstige Veranstaltungen:

       Der AG erhält im Rahmen der von DWM vereinbarten Dienstleistungen Handlungsvorschläge für die

​       Mensch-Hundebeziehung und eine artgerechte Hundeerziehung. Da der Erfolg maßgeblich von der

       Umsetzung und Anwendung der Handlungsvorschläge durch den AG abhängt, kann keine

       Erfolgsgarantie daraus abgeleitet werden. DWM versichert jedoch alle Trainingsinhalte

       nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln.

 

5. Verpflichtungen und Rechte von DWM

  • DWM verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu behandeln, bzw. zu transportieren, und auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.

  • DWM versichert, den Hund nach bestem Wissen und Gewissen zu betreuen. Sollte der Hund entweichen, wird DWM den AG und alle zu informierenden Stellen (Tierheim, Polizei) umgehend benachrichtigen.

  • DWM verpflichtet sich den AG bei eventuell auftretenden Erkrankungen bzw. Verletzungen sofort zu informieren.

  • DWM versichert, jegliche vom AG übergebene Schlüssel (zum Beispiel für die Eingangs- oder Wohnungstür) nur zur Abholung bzw. zur Rückgabe des Hundes zu verwenden, die Schlüssel weder nachzumachen noch an Dritte weiterzugeben und auch keine fremden Personen in die Privaträume des AG zu lassen. Die Schlüssel-Übergabe wird in dem Betreuungsvertrag festgehalten und DWM bestätigt den Abschluss einer Schlüsselverlustversicherung.

  • Für den Fall, dass bei Vertragsende eine persönliche Schlüsselübergabe nicht möglich sein sollte und DWM diese im Auftrag des AG zum Beispiel an einem bestimmten Ort hinterlegen, an eine Dritte Person übergeben, oder in den Briefkasten einwerfen sollte, stellt der AG DWM von jeglicher Haftung frei.

  • DWM ist berechtigt, läufige Hündinnen, Hunde mit ansteckenden Krankheiten, sowie Hunde, die unter einer Krankheit oder Schmerzen leiden oder Verhaltensauffälligkeiten (auch hormonell bedingte) zeigen, vom Dog Walking, Einzelgassi, Training oder Veranstaltungen vorerst auszuschließen. Insofern die Absagefrist eingehalten wurde, ist es möglich sich auf einen Ersatztermin zu einem anderen Zeitpunkt zu einigen.

  • Sollte sich das Verhalten eines Hundes beispielsweise durch hormonelle oder sonstige Einflüsse dahingehend verändern, dass ein Mitlaufen beim Dog Walking für ihn, die Umwelt und/oder die anderen Hunde ein Problem darstellt, behält sich DWM das Recht vor, den Vertrag jederzeit zu beenden.

  • DWM behält sich vor, einen AG ohne Angabe von Gründen und mit sofortiger Wirkung von der Trainingseinheit auszuschließen, wenn dieser das Training stört oder gefährdet oder ihren Anweisungen nicht nachkommt. Im Falle einer Einzelstunde, hat der AG das komplette Entgelt der Stunde zu begleichen. Im Falle von Gruppenstunden oder Workshops werden dem AG die noch offenen Stunden des Pakets abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20% auf den Gesamtpreis dieser Stunden rückvergütet.

  • DWM hat das Recht, einen AG, der Gewalt (psychischer und/oder physischer Art) gegen einen Hund ausübt, ohne Rückerstattung des Entgelts, von der Trainingseinheit auszuschließen.

6. Verpflichtungen des AG

  • Der AG versichert, dass für seinen Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht, welche auch eine ausreichende Deckung von im Rahmen des Trainings, Dogwalkings, Einzelgassis und Workshops auftretenden Schäden beinhaltet. Der AG legt DWM bei der Anmeldung einen entsprechenden Nachweis vor (Kopie der Versicherungspolice).

  • Der AG versichert, dass sein Hund einen nach EU-Norm gültigen und aktuellen Impfschutz hat. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage des Impfpasses oder EU-Heimtierausweises bei der Anmeldung.

  • Der AG versichert, dass sein Hund bei der zuständigen Behörde angemeldet ist und eine gültige Steuermarke trägt.

  • Der AG verpflichtet sich, die Fragen von DWM sowohl bei der ersten Kontaktaufnahme, im Erstgespräch, als auch im Fragebogen bzw. Betreuungsvertrag wahrheitsgemäß zu beantworten. Im Falle von wissentlich oder unwissentlich falsch gemachten Angaben, haftet der AG für alle eventuell dadurch verursachten Schäden und Kosten.

  • Der AG versichert, dass der Hund gesund ist und weder ansteckende Krankheiten noch Parasiten hat.

       Bei Verdacht einer Erkrankung, eines Parasiten-Befalls oder einer Läufigkeit des Hundes verpflichtet

       sich der AG DWM sofort darüber zu informieren. Etwaige Kosten für die Behandlung angesteckter

       Hunde und die Desinfektion von Gegenständen von DWM und der anderen AG werden von dem AG

       getragen.

  • Der AG verpflichtet sich DWM jederzeit über alle Besonderheiten, die den Hund betreffen zu informieren. Insbesondere ist auf Verhaltensauffälligkeiten, Schmerzen, Futterunverträglichkeiten, Überempfindlichkeiten (z.B. bei Hunden mit MDR 1-Defekt) und Allergien hinzuweisen.

       Vom Hund eventuell benötigte Futtermittel oder Medikamente werden von dem AG zur Verfügung

       gestellt.

  • Der AG bestätigt, dass der Hund sozialverträglich mit Artgenossen und Menschen, nicht gefährlich ist und sich bisher keine Vorfälle ereignet haben, die bei der Ordnungsbehörde angezeigt wurden. Auflagen durch Behörden sind DWM mitzuteilen.

  • Der AG bestätigt, dass sein Hund für das Dogwalking gewisse benötigte Grundsignale, insbesondere eine sichere Abrufbarkeit, beherrscht und ist damit einverstanden, dass der Hund nach einer entsprechenden Eingewöhnungszeit ohne Leine im freien Gelände laufen darf, außer es wurde etwas anderes vereinbart.

  • Der AG ist damit einverstanden, dass DWM dem Hund in einem gesunden Maße Futter in Form von Leckerchen und Ähnlichem gibt.

  • Falls der Hund während des Dogwalkings oder Einzelgassis eine tierärztliche Versorgung benötigen und der AG nicht erreichbar sein sollte, hat DWM die ausdrückliche Erlaubnis des AGs, einen Tierarzt oder eine Klinik seiner Wahl für die medizinische Behandlung und Versorgung aufzusuchen. Alle daraus folgenden Kosten werden von dem AG getragen.

 

7. Vergütung, Zahlung, Gültigkeiten

  • Alle Preise und Leistungen sind jederzeit auf der Homepage von DWM ersichtlich oder können telefonisch bzw. per E-Mail erfragt werden. Die Vergütung und Zahlung sind dem jeweiligen Vertrag zu entnehmen. Honorar- und Terminänderungen sowie Irrtum sind vorbehalten.

  • In vorheriger Absprache mit dem AG kann DWM zusätzliche Fahrtkosten in Rechnung stellen. Diese sind ebenfalls auf der Homepage ersichtlich oder können telefonisch bzw. per E-Mail erfragt werden.

  • Bonuskarten (Fünferkarten und Zehnerkarten) sowie monatliche Abos (Monatspauschalen) können nicht übertragen werden und gelten nur für den eingetragenen Hund.

  • Fünferkarten und Zehnerkarten gelten ab dem Tag des Kaufs. Fünferkarten haben eine Gültigkeit von zwei Monaten, Zehnerkarten eine Gültigkeit von vier Monaten. Ungenutzte Tage verfallen anschließend.

 

  • Einzelstunden und Bonuskarten Training, Social Walks, Dogwalking und Einzelgassi:

       - Die jeweilige Gebühr ist als Einmalzahlung nach Rechnungsstellung binnen 7 Werktagen in bar    

         oder durch Überweisung an DWM zu zahlen. In besonderen Fällen können auch Ratenzahlungen

         vereinbart werden.

       - Im Falle von Dogwalking oder Einzelgassi, ist der AG beim Abholen bzw. Bringen nicht anwesend, ist

         das Entgelt unaufgefordert zu hinterlegen.

        - Verspätungen des AG zu festgelegten Terminen berechtigen nicht zu einer Reduzierung der

           Gebühren oder zu einer Verlängerung der Trainingszeit und gehen auf Kosten des AGs.

        - Verpasste Termine werden nicht rückerstattet.

 

  • Monatspauschale Dogwalking und Einzelgassi

       - Ist eine Monatspauschale vereinbart, ist diese jeweils bis spätestens zum 15. eines jeden Monats auf

         das im Betreuungsvertrag angegeben Konto zu zahlen.

       - Monatspauschalen werden durchgehend gezahlt.

       - Bei Verhinderung des AG ist dieser vollumfänglich zur Zahlung verpflichtet. Bei Verhinderung

         von DWM bis zu max. 30 Tagen pro Jahr ist der AG ebenfalls vollumfänglich zur Zahlung verpflichtet.

         DWM verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages den Platz des jeweiligen Hundes freizuhalten.

       - Bei Zahlungsverzug behält sich die DWM vor, Vorauskasse für weitere Termine zu verlangen.

       - DWM ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem AG zu kündigen, insofern eine vereinbarte

          Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von DWM gesetzten angemessenen Nachfrist nicht

          geleistet wird.

 

  • Workshops oder Veranstaltungen:

       - Die jeweilige Gebühr ist nach Anmeldung binnen 7 Werktagen in bar oder durch Überweisung an  

         DWM zu zahlen. Erst mit Eingang der Zahlung ist für den AG der Platz für die Teilnahme gesichert.

       - Verspätungen des AG zu festgelegten Terminen berechtigen nicht zu einer Reduzierung der  

          Gebühren oder zu einer Verlängerung des Workshops oder der Veranstaltung und gehen auf Kosten  

          des AGs.

        - Verpasste Termine werden nicht rückerstattet.

        - Sagt der AG die Teilnahme ab so gelten folgende Stornofristen/-bedingungen:

           - bei Absage bis 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin werden 80% der Teilnahmegebühr  

              erstattet

           - bei Absage bis 1 Woche vor dem Veranstaltungstermin werden 50% der Teilnahmegebühr erstattet

           - bei Absagen kleiner 7 Tagen vor dem Veranstaltungstermin wird die Teilnahmegebühr nicht

              erstattet.

           - Stellt der AG einen Ersatzteilnehmer entfällt die Stornogebühr. DWM muss diesem 

              Ersatzteilnehmer zustimmen.

 

8. Absage/Kündigung/Urlaub

 

  • DWM behält sich vor bei Krankheit oder besonderen äußeren Umständen (z.B. Unwetter oder Blitzeis) zum eigenen Schutz, zum Schutz der Teilnehmer und zum Schutz der Hunde, die Tour, Trainings, oder Veranstaltungstermine abzusagen, zeitlich zu verschieben oder zu verkürzen. Hierüber wird der AG unverzüglich (spätestens am Morgen des betreffenden Tages) informiert. Abgesagte Termine werden nachgeholt bzw. erstattet.

  • DWM behält sich vor Gruppenstunden abzusagen, wenn eine Mindestteilnehmerzahl von zwei Halter-Hunde-Teams nicht erreicht ist.

  • DWM führt am Wochenende, während gesetzlicher Feiertage, sowie während persönlicher Fortbildungen und während ihres Urlaubs, den sie mindestens 14 Tage vor Beginn dem AG ankündigt, keine Betreuungsleistungen durch.

  • Der AG selbst kündigt Urlaube ebenfalls mindestens 14 Tage zuvor an.

  • Im Falle des Nachweises von schwerwiegender oder ansteckender Krankheit des Hundes, ist eine kurzfristige Absage ohne Stornierungskosten möglich.

  • Die ordentliche Kündigung eines Vertrages ist mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich.

  • Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist unverzüglich anzuzeigen.

  • Absagen des AG müssen entweder schriftlich oder telefonisch mindestens 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins erfolgen. Bei Absagen unter 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder im Falle von einem Nicht-Erscheinen des AG zum vereinbarten Termin ohne Absage, verpflichtet sich dieser zur Zahlung der vollen Gebühr.

 

9. Haftung des AG

 

  • Während der Betreuung des Hundes durch DWM bleibt der AG Eigentümer und Halter im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).

  • Der AG haftet in vollem Umfang nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelung, für jegliche

       Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden, die sein Hund verursacht.

  • Der AG ist gegenüber DWM im Innenverhältnis zum Ersatz jeglicher, durch den Hund entstandenen Kosten, verpflichtet. Dies gilt für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden, die der Hund unter Aufsicht von DWM bei Dritten, bei anderen Kunden von DWM, oder bei DWM selbst verursacht hat.

  • Im Falle von Schäden und Folgeschäden an Dritten oder anderen Kunden werden diese direkt zwischen dem AG und dem geschädigten Dritten geklärt und abgeschlossen. Der AG erteilt DWM die Erlaubnis, alle hierfür benötigten Daten an den Geschädigten zu übermitteln.

  • Sollte die Läufigkeit einer Hündin von DWM nicht rechtzeitig bemerkt und DWM nicht angezeigt worden sein, übernimmt DWM keine Haftung für die Folgen eines Deckungsaktes. Alle hiermit verbundenen Kosten hat der AG zu tragen.

  • Sollte der AG seinen Hund trotz ansteckender Krankheit oder Parasitenbefall in die Betreuung geben oder mit dem Hund am Training teilnehmen, haftet er für die dadurch entstanden Kosten. Dies betrifft sowohl die Kosten von DWM, der anderen Hundebesitzer, als auch Dritter.

  • Wurde DWM nicht über Besonderheiten des Hundes durch den AG informiert, haftet der AG für alle dadurch entstanden Schäden.

  • Während des Trainings obliegt dem Halter die Führung des Hundes eigenverantwortlich, sie wird

       nicht an die Hundetrainerin abgetreten.

 

10. Haftung von DWM

 

  • DWM haftet in Fällen des Vorsatzes und nachgewiesener grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen, im Allgemeinen aber nicht für das Verschulden Dritter, oder für Gefahren, die sich aus der Gruppenhaltung und Betreuung mehrerer Tiere ergeben können.

  • DWM kann gegenüber dem AG nur maximal in Höhe des Sachwertes des betreuten Hundes, aber nicht für unmittelbare Schäden und Kosten oder Folgeschäden, haftbar gemacht werden.

  • DWM haftet gegenüber Dritten nur für vorsätzlich und nachgewiesen grob fahrlässig durch den Hund verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

  • DWM übernimmt keinerlei Haftung an Personen-, Sach-, und/oder Vermögensschäden, die durch das Ausüben oder die Anwendung oder der von DWM vermittelten Handlungsvorschläge entstehen können.

  • Sollte der Hund unverschuldet entweichen, haftet DWM nur für vorsätzliches und nachgewiesenes grob fahrlässiges Verschulden.

  • DWM übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die beim Spielen, Toben und Laufen im Freilauf und im Rahmen einer Gruppenhaltung nicht auszuschließen sind, sowie für Verletzungen aus Raufereien mit anderen Tieren.

  • DWM übernimmt keine Haftung für eventuelle durch die Aufnahme von Lebensmitteln, Gegenständen oder schädlichen Substanzen entstandene gesundheitliche Beeinträchtigungen und Behandlungskosten.

  • DWM übernimmt keine Haftung für etwaige Ansteckungen des Hundes mit Parasiten oder entstandene Krankheiten und deren Folgeschäden.

  • DWM übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden oder Verschmutzungen, die der Hund des AGs in dessen Wohnung anrichtet.

 

11. Datenschutz

 

  • Der AG erteilt DWM seine ausdrückliche Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung seiner persönlichen Daten. DWM versichert, diese nur zu Zwecken der Kommunikation (insbesondere zur Vereinbarung von Terminen, Versand von trainingsrelevanten Skripten, Rechnungsstellung und Bekanntgabe von neuen Kursen bzw. Seminaren) zu verwenden und ohne ausdrückliche Zustimmung des AG nicht an Dritte weiterzugeben.

  • Der AG stimmt einer Kommunikation via Messengerdienst „Signal“ oder im Falle von Videokonferenzen oder Webinaren der Nutzung des Dienstes „Zoom“ zu.

  • Der AG ermächtigt DWM im Falle eines während der Betreuungszeit notwendigen Tierarztbesuches zur Weitergabe seiner persönlichen Daten an die jeweilige tierärztliche Praxis oder Klinik.

  • Im Falle eines durch den Hund des AG geschädigten Dritten hat DWM die Befugnis des AG dessen personenbezogene Daten an den Geschädigten zu übermitteln.

  • Der AG erklärt sich damit einverstanden, dass DWM Bild- und Videomaterialien von Trainings, Veranstaltungen oder Ausführrunden erstellt, diese in sozialen Netzwerken, Printmedien und auf der Homepage veröffentlicht werden und stellt DWM von eventuellen finanziellen Gegenleistungen frei.

       Ein Widerspruch des AG hat schriftlich zu erfolgen.

  • Der AG erklärt sich damit einverstanden, dass er Bild-, Video und Tonaufnahmen nur in Rücksprache mit DWM erstellt und sich zu einer eventuellen Veröffentlichung eine schriftliche Erlaubnis von DWM einholt.

 

12. Urheberrecht

 

Alle Unterlagen von DWM die der AG im Rahmen von Trainingsstunden, Veranstaltungen oder Workshops erhält, sind Eigentum von DWM. Sie dürfen nicht kopiert werden und nur für private Zwecke genutzt werden. Jegliche andere Verwendung oder Weitergabe an Dritte, insbesondere zu gewerblichen Zwecken ist untersagt.

 

13. Sonstiges

 

  • Der AG versichert jegliche Begleitpersonen bzw. Familienmitglieder von diesen AGBs in Kenntnis zu setzen.

  • Minderjährige Angehörige des AG dürfen nur in Begleitung des AG oder einer anderen berechtigen volljährigen und rechtsmündigen Aufsichtsperson, oder mit schriftlicher Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten an den Trainings oder Workshops von DWM teilnehmen.

14. Salvatorische Klausel

 

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit

der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige

Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in

zulässiger Weise am nächsten kommt.

 

15. Gerichtsstand

 

Der Gerichtsstand ist München.

 

 

AGB Stand Juli 2021

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